19 Thesen zur kurzen Darlegung der Lehrstellung der Evangelisch-Lutherischen Immanuel-Gemeinde Steeden
1. Von der Heiligen Schrift
1.1. Wir lehren, dass die Heilige Schrift im Unterschiede von allen Büchern, die es sonst noch in der Welt gibt, Gottes Wort ist, weil die heiligen Menschen Gottes, die die Heilige Schrift geschrieben haben, nur das schrieben, was der Heilige Geist ihnen eingab, (2.Tim. 3,16; 2.Petr. 11, 21). Wir lehren auch, dass die wörtliche Eingebung der Heiligen Schrift (die Verbalinspiration) nicht eine sogenannte “theologische Folgerung” ist, sondern in den Worten der Schrift direkt ausgesprochen vorliegt, (2.Tim. 3, 16; Joh. 10,35; Röm. 3,2; 1.Kor. 2,13). Weil die Heilige Schrift Gottes Wort ist, so versteht es sich von selbst, dass sich in ihr keinerlei Irrtümer oder Widersprüche finden, dass sie vielmehr in allen ihren Teilen und Worten unverbrüchliche Wahrheit ist, auch in geschichtlichen, geographischen und andern natürlichen Dingen, (Joh. 10, 35).
1.2. Wir lehren ferner von der Heiligen Schrift, dass sie von Gott der christlichen Kirche zum Glaubensgrund gegeben ist, (Eph. 2,20). Die Heilige Schrift ist daher die einzige Quelle, aus der alle Lehre, die in der christlichen Kirche gelehrt wird, zu schöpfen ist, und daher auch die einzige Regel und Richtschnur, nach der alle Lehrer und Lehren zu beurteilen und zu richten sind. Wir lehren auch mit dem Bekenntnis unserer Kirche, dass die “Glaubensregel” (analogia fidei), nach der die Heilige Schrift zu verstehen ist, die klaren Stellen der Schrift selbst sind, die von den einzelnen Lehren handeln. (Apologie; Triglotta, S. 440, § 60; Müller, S. 284.) Nicht ist “Glaubensregel” ein von Menschen gemachtes sogenanntes“ Ganzes der Schrift.
1.3. Wir verwerfen die in der Kirche unserer Zeit sogar unter dem Namen “Wissenschaft” weitverbreitete Lehre, dass die Heilige Schrift nicht in allen ihren Teilen Gottes Wort, sondern teils Gottes Wort, teils Menschenwort sei, daher auch Irrtümer enthalte, mindestens enthalten könne. Wir verwerfen diese Lehre als eine erschreckliche und gotteslästerliche, weil sie Christo und seinen heiligen Aposteln ins Angesicht widerspricht, Menschen zu Richtern über Gottes Wort einsetzt und damit den Grund umstößt, auf dem die christliche Kirche mit ihrem Glauben steht.
2. Von Gott
2.1. Auf Grund der Heiligen Schrift lehren wir den hohen Artikel von der heiligen Dreieinigkeit; das ist, wir lehren, dass der eine wahre Gott, (5.Mose 6, 4; 1.Kor. 8, 4,) der Vater und der Sohn und der Heilige Geist ist, drei unterschiedene Personen, aber ein und desselben göttlichen Wesens, gleich gewaltig, gleich ewig, gleicher Majestät, weil Jede Person das eine göttliche Wesen ganz hat, (Kol. 2,9; Matth. 28,19). Von allen Lehrern und Gemeinschaften, die den Artikel von der heiligen Dreieinigkeit leugnen, halten wir, dass sie außerhalb der christlichen Kirche stehen. Der dreieinige Gott ist der uns Menschen gnädige Gott, (Joh. 3, 16.18; 1.Kor. 12,3). Es gibt für uns Menschen nach dem Sündenfall keinen Glauben an die “Vaterschaft” Gottes ohne den Glauben an den ewigen Sohn Gottes, der Mensch geworden ist und uns Menschen durch seine stellvertretende Genugtuung mit Gott versöhnt hat, (1 Joh. 2, 23; Joh. 14,6). Wir warnen daher vor der unitarischen Religion, die hierzulande weithin in die Sekten eingedrungen ist und namentlich auch durch die Logen verbreitet wird.
3. Von der Schöpfung der Welt
3.1. Wir lehren, dass Gott Himmel und Erde geschaffen hat, und zwar in der Weise und in der Zeit, die in der Schrift und sonderlich (1.Mose 1 und 2) berichtet ist, nämlich durch Gottes allmächtiges Schöpferwort und in sechs Tagen. Wir verwerfen jede Lehre, wodurch das in der Schrift berichtete göttliche Schöpfungswerk ganz geleugnet oder doch eingeschränkt wird. Dies geschieht zu unserer Zeit von denen, die angeblich der menschlichen Wissenschaft zuliebe behaupten, dass die Welt auf dem Wege der Evolution entstanden sei, das ist, in mehr oder weniger ungeheuren Zeiträumen sich mehr oder weniger aus sich selbst entwickelt habe. Weil kein Mensch zugegen war, als es Gott gefiel, die Welt zu schaffen, so sind wir Menschen hinsichtlich eines zuverlässigen Schöpfungsberichts auf Gottes eigenen Bericht angewiesen, den wir in Gottes eigenem Buch, der Bibel, haben. Wir nehmen Gottes eigenen Bericht mit voller Zuversicht an und bekennen mit Luthers Katechismus: “Ich glaube, dass mich Gott geschaffen hat samt allen Kreaturen.”
4. Vom Menschen und von der Sünde
4.1. Wir lehren, dass Gott die ersten Menschen weder tierartig noch auch bloß bildungsfähig, sondern nach seinem eigenen Bilde geschaffen hat, (1.Mose 1, 26. 27; Eph. 4, 24; Kol. 3, 10), das ist, in wahrer Gotteserkenntnis und in rechtschaffener Gerechtigkeit und Heiligkeit, auch begabt mit wirklich wissenschaftlicher Naturerkenntnis, (1.Mose 2, 19-23).
4.2. Wir lehren ferner, dass die Sünde durch den (1.Mose 3) berichteten Sündenfall der ersten Menschen in die Welt gekommen ist und dass durch diesen Sündenfall nicht nur die ersten Menschen, sondern auch alle ihre natürlichen Nachkommen die anerschaffene Weisheit, Gerechtigkeit und Heiligkeit verloren haben und nun in Sünden tot, zu allem Bösen geneigt und dem Zorne Gottes verfallen geboren werden, (Röm. 5, 18; Eph. 2, 1-3). Wir lehren auch, dass die Menschen durch kein Tun ihrerseits, auch nicht durch Kultur und Wissenschaft, sich mit Gott versöhnen und so Tod und ewige Verdammnis überwinden können.
5. Von der Erlösung
5.1. Wir lehren, dass in der Fülle der Zeit der ewige Sohn Gottes Mensch geworden ist, und zwar in der Weise, dass er aus Maria, der Jungfrau, durch Wirkung des Heiligen Geistes eine uns gleiche, doch sündlose, menschliche Natur in seine göttliche Person aufnahm. Jesus Christus ist daher “wahrhaftiger Gott, vom Vater in Ewigkeit geboren, und auch wahrhaftiger Mensch, von der Jungfrau Maria geboren!”, wahrer Gott und wahrer Mensch in einer ungetrennten und unzertrennlichen Person. Dies Wunder der Menschwerdung des Sohnes Gottes ist aber geschehen, damit der menschgewordene Sohn Gottes der Mittler würde zwischen Gott und den Menschen, nämlich an Stelle der Menschen das göttliche Gesetz erfülle und an Stelle der Menschen leide und sterbe. Auf diese Weise hat Gott die ganze sündige Menschheit mit sich selbst versöhnt, (Gal. 4, 4.5; 3, 13; 2.Kor. 5, 18. 19).
6. Vom Glauben an Christum
6.1. Weil Gott die ganze Menschenwelt durch seines Sohnes stellvertretendes Leben und Leiden mit sich versöhnt hat und die durch Christum geschehene Versöhnung im Evangelium predigen lässt, damit sie von den Menschen geglaubt werde, (2.Kor. 5, 18. 19; Röm. 1, 5), so ist für alle Menschen der Glaube an Christum die einzige Art und Weise, wie sie ihrerseits der Versöhnung mit Gott, das ist, der Vergebung der Sünden, teilhaftig werden, wie die Schrift Alten und Neuen Testaments bezeugt, (Apg. 10, 43; Joh. 3,16-18.36). Unter dem Glauben an Christum, durch den die Menschen der Vergebung der Sünden teilhaftig werden, verstehen wir nicht menschliche Versuche, Gottes Gesetz nach dem Vorbilde Christi zu halten, sondern den Glauben an das Evangelium, das ist, an die Vergebung der Sünden oder Rechtfertigung, die uns von Christo vollkommen erworben worden ist und im Evangelium dargeboten wird; und dieser Glaube rechtfertigt, nicht insofern er ein menschliches Werk ist, sondern insofern er die dargebotene Gnade, das ist, die Vergebung der Sünden, ergreift, (Röm. 4,16).
7. Von der Bekehrung
7.1. Wir lehren, dass die Bekehrung darin besteht, dass der Mensch, nachdem er sich aus dem Gesetz Gottes als einen verdammungswürdigen Sünder erkannt hat, zum Glauben an das Evangelium kommt, das ihm um Christi stellvertretender Genugtuung willen Vergebung der Sünden und die Seligkeit zusagt, (Apg. 11, 21; Luk. 24, 46. 47; Apg. 26,18).
7.2. Weil nach dem Sündenfall alle Menschen in Sünden tot, (Eph. 2,1-3), und nur zum Bösen geneigt sind, (1.Mose 6, 5; 8, 21; Röm. 8, 7), und sonderlich das Evangelium von dem für die Sünden der Welt gekreuzigten Christus für eine Torheit halten, (1.Kor. 2,14), so ist der Glaube an das Evangelium oder die Bekehrung zu Gott weder ganz noch zum geringsten Teil ein Werk des Menschen, sondern ein Werk der göttlichen Gnade und Allmacht allein, (Phil. 1, 29; Eph. 2,8; 1, 19; Jer. 31, 18). Die Schrift nennt daher den Glauben des Menschen oder seine Bekehrung auch eine Erweckung von den Toten, (Eph. 1, 20; Kol. 2,12), eine Geburt aus Gott, (Joh. 1, 12.13), eine Neugeburt aus dem Evangelium, (1.Petr. 1, 23-25), eine Wirkung Gottes wie die Erschaffung des Lichts bei der Erschaffung der Welt, (2.Kor. 4, 6).
7.3. Auf Grund dieser klaren Aussagen der Heiligen Schrift verwerfen wir jeden Synergismus (1), nämlich die Lehre, dass die Bekehrung nicht allein durch Gottes Gnade und Macht, sondern auch zum Teil durch des Menschen Mitwirkung zustande komme, nämlich durch des Menschen rechtes Verhalten, seine rechte Selbstentscheidung oder Selbstbestimmung, seine geringere Schuld oder sein weniger übles Verhalten im Vergleich mit andern Menschen seine Unterlassung des mutwilligen Widerstrebens und anderes, wodurch des Menschen Bekehrung und Seligkeit aus Gottes Gnadenhand genommen und in des Menschen Tun oder Lassen gestellt wird. Denn auch das Unterlassen des mutwilligen oder irgendwelchen Widerstrebens gegen die bekehrende Wirkung des Heiligen Geistes ist allein ein Werk der Gnade, die “aus Unwilligen Willige macht”, (Hesek. 36, 26; Phil. 2, 13). Wir verwerfen auch die Lehre, dass der Mensch sich vermittels “geschenkter Gnadenkräfte” für die Bekehrung entscheide, weil dieser Lehre die Meinung zugrunde liegt, dass der Mensch vor seiner Bekehrung noch gute Kräfte habe, vermöge deren er mitgeteilte Kräfte gut gebrauchen könne.
(1) Mitwirkung des Sünders bei und an seiner Bekehrung
7.4. Andererseits verwerfen wir in der Lehre von der Bekehrung auch den Calvinismus (2), das ist, die Lehre, dass Gott nicht alle Hörer des Wortes, sondern nur einen Teil derselben bekehren und selig machen wolle. Denn dass viele Hörer des Wortes nicht bekehrt und selig werden, kommt nicht daher, dass Gott nicht auch sie ernstlich bekehren und selig machen wollte, sondern lediglich daher, dass sie der Gnadenwirksamkeit des Heiligen Geistes hartnäckig widerstreben, wie die Schrift klar lehrt (Apg. 7,51; Matth. 23, 37; Apg. 13, 46).
(2) Calvin = reformierter Theologe. Die reformierte Kirche lehrt die doppelte Prädestination (Wahl zur Seligkeit und Wahl zur Verdammnis).
7.5. Was die Frage betrifft, woher es komme, dass nicht alle Menschen bekehrt und selig werden, weil doch die Gnade Gottes allgemein ist und alle Menschen in dem gleichen gänzlichen Verderben liegen, so bekennen wir, dass wir diese Frage nicht beantworten können, sondern aus der Schrift nur so viel wissen: dass Menschen bekehrt und selig werden, haben sie nicht ihrer geringeren Schuld oder ihrem besseren Verhalten, sondern allein der Gnade Gottes zu verdanken; dass aber Menschen unbekehrt bleiben, ist ihre eigene Schuld, nämlich die Folge ihres hartnäckigen Widerstrebens gegen die bekehrende Wirkung des Heiligen Geistes, (Hos. 13,9).
7.6. Unsere Weigerung, über diese zwei in der Schrift geoffenbarten Wahrheiten hinauszugehen, ist nicht “verdeckter Calvinismus” (“Cryptocalvinismus”), sondern genau die schriftgemäße Lehre der lutherischen Kirche, wie sie in der Konkordienformel ausführlich dargelegt wird, wenn sie sagt (Triglotta, S. 1080, § 57.59. 60 b. 62. 63; Müller, S.716f.): “Einer wird verstockt, verblendet, in verkehrten Sinn gegeben, ein anderer, so wohl in gleicher Schuld, wird wiederum bekehrt usw.” In diesen und dergleichen Fragen setzt uns Paulus ein gewisses Ziel, wie fern wir gehen sollen, nämlich dass wir bei einem Teil erkennen sollen Gottes Gericht. Denn es sind wohlverdiente Strafen der Sünden, wenn Gott an einem Lande oder Volk die Verachtung seines Wortes also straft, dass es auch über die Nachkommen geht, wie an den Juden zu sehen; dadurch Gott den Seinen an etlichen Landen und Personen seinen Ernst zeigt, was wir alle wohl verdient hätten, würdig und wert wären, weil wir uns gegen Gottes Wort übel verhalten und den Heiligen Geist oft schwerlich betrüben, auf dass wir in Gottesfurcht leben und Gottes Güte ohne und wider unser Verdienst an und bei uns, denen er sein Wort gibt und lässt, die er nicht verstockt und verwirft, erkennen und preisen…. Und solch sein gerechtes und wohlverdientes Gericht lässt er schauen an etlichen Ländern, Völkern und Personen, auf dass wir, wenn wir gegen ihnen gehalten und mit ihnen verglichen (quam simillimi illis deprehensi, das heißt, ihnen völlig gleich erfunden), desto fleißiger Gottes lautere, unverdiente Gnade an den Gefäßen der Barmherzigkeit erkennen und preisen lernen. . . Wenn wir so fern in diesem Artikel geben, so bleiben wir auf der rechten Bahn, wie geschrieben steht Hos. 13: “Israel, dass du verdirbest, die Schuld ist dein; dass dir aber geholfen wird, das ist lauter meine Gnade.” Was aber in dieser Disputation zu hoch und aus diesen Schranken laufen will, da sollen wir mit Paulo den Finger auf den Mund legen, gedenken und sagen: “Wer bist du, Mensch, der du mit Gott rechten willst?” Die Konkordienformel beschreibt das Geheimnis, das uns hier entgegentritt, nicht als ein Geheimnis im Herzen des Menschen (“psychologisches” Geheimnis), sondern lehrt, dass wir bei der Tatsache: “Einer wird verstockt, verblendet, in verkehrten Sinn gegeben, ein anderer, so wohl in gleicher Schuld, wird wiederum bekehrt” das Gebiet der unbegreiflichen Gerichte und unerforschlichen Wege Gottes betreten, die er uns in seinem Wort nicht geoffenbart hat, die wir aber im ewigen Leben erkennen werden, (1.Kor. 13, 12).
7.7. Die Calvinisten lösen dieses Geheimnis, das Gott in seinem Wort nicht geoffenbart hat, durch Leugnung der allgemeinen Gnade, die Synergisten (3) durch Leugnung des “Allein aus Gnaden”. Beides sind ganz erschreckliche Lösungen, weil sie der Schrift widersprechen und jeder arme Sünder sowohl die uneingeschränkte allgemeine Gnade als auch die uneingeschränkte alleinige Gnade notwendig braucht, wenn er nicht in Verzweiflung umkommen soll.
(3) diejenigen, die lehren, der Sünder wirke bei seiner Bekehrung mit
8. Von der Rechtfertigung
8.1. Was die Heilige Schrift von der Liebe Gottes zur Sünderwelt, von der Erlösung, die durch Christum geschehen ist, und von deinem Glauben an Christum als der einzigen Weise, die Seligkeit zu erlangen, lehrt, das fasst sie, wie in einer Summa, in der Lehre von der Rechtfertigung zusammen. Die Schrift lehrt nämlich, dass Gott die ganze Welt in Christo bereits für gerecht erklärt hat, Röm. 5, 19; 2.Kor. 5, 18 21; Röm. 4, 25, und dass er daher nicht auf Grund ihrer Werke, sondern ohne des Gesetzes Werke, allein aus Gnaden, um Christi willen, alle diejenigen rechtfertigt, das ist, für gerecht achtet, welche an Christum glauben, das ist glauben, annehmen und darin beruhen, dass ihnen um Christi willen ihre Sünden vergeben werden. So bezeugt der Heilige Geist durch St. Paulus: “Es ist hie kein Unterschied; sie sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhms, den sie an Gott haben sollten, und werden ohne Verdienst gerecht aus seiner Gnade, durch die Erlösung, so durch Christum Jesum geschehen ist”, (Röm. 3, 23. 24). Und abermal: “So halten wir es nun, dass der Mensch gerecht werde ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben”, (Röm. 3, 28).
8.2. Allein durch diese Lehre wird Christo seine Ehre gegeben, dass er durch sein heiliges Leben und durch sein unschuldiges Leiden und Sterben unser Heiland ist, und allein durch diese Lehre haben arme Sünder beständigen Trost, nämlich dass Gott ihnen gewisslich gnädig ist. Alle Lehren, durch welche des Menschen eigene Werke und eigene Würdigkeit in die Rechtfertigung vor Gott gemengt werden, verwerfen wir als Abfall von der christlichen Religion. Denn die christliche Religion ist der Glaube, dass wir Vergebung der Sünden und die Seligkeit durch den Glauben an Christum haben, (Apg. 10,43).
8.3. Als Abfall von der christlichen Religion verwerfen wir nicht nur die Lehre der Unitarier, die dem Menschen auf Grund seiner Tugendbestrebungen Gottes Gnade in Aussicht stellen, auch nicht nur die grobe Werklehre der Papisten, die ausdrücklich zur Erlangung der Rechtfertigung auch des Menschen eigene Werke fordern, sondern auch die Lehre aller Synergisten, die zwar mit der christlichen Kirche reden und sagen, dass der Mensch “durch den Glauben”, “allein durch den Glauben”, gerecht werde, aber dadurch wieder Menschenwerk in den Artikel von der Rechtfertigung mengen, dass sie dem Menschen eine Mitwirkung zur Entstehung des Glaubens zuschreiben und so auf papistisches (4) Gebiet sich verirren.
(4) Papsttum, römisch-katholische Lehre
9. Von den guten Werken
9.1. Gut vor Gott sind nur die Werke, die Gott zu Ehren und den Menschen zum Dienst nach der Richtschnur des göttlichen Gesetzes getan werden. Solche Werke aber tut kein Mensch, er glaube denn zuvor, dass Gott ihm ohne alle eigenen Werke allein aus Gnaden, um Christi willen, die Sünden vergeben und die ewige Seligkeit geschenkt habe, (Joh. 15,4.5). Wir verwerfen als eine große Torheit die zu unserer Zeit vielgehörte Behauptung, dass die Werke in den Vordergrund zu stellen seien und “der Glaube an Dogmen” – gemeint ist das Evangelium von dem für die Sünden der Welt gekreuzigten Christus – in den Hintergrund treten müsse. Weil gute Werke dem Glauben nie vorhergehen, sondern stets und in jedem Fall nur eine Folge des Glaubens an das Evangelium sind, so ist die einzige Weise, wie wir Christen an guten Werken reich werden und das ist Gottes Wille an uns, (Tit. 2,14), die unablässige Erinnerung an die Gnade Gottes, die uns in Christo zuteil geworden ist, (Röm. 12, 1; 2.Kor. 8, 9). Wir verwerfen daher als unchristlich und töricht, wenn der Versuch gemacht wird, durch den Zwang des Gesetzes oder durch fleischliche Beweggründe gute Werke zustande zu bringen.
10. Von den Gnadenmitteln
10.1. Wiewohl Gott überall in der ganzen Schöpfung gegenwärtig ist und wirkt und daher die ganze Erde der leiblichen Güter und Wohltaten Gottes voll ist, (Kol. 1, 17; Apg. 17, 28; 14, 17), so halten wir doch auf Grund der Schrift fest, dass Gott die von Christo erworbenen geistlichen Güter, das ist, die Vergebung der Sünden und alle damit verbundenen Güter und Gaben, nur durch die von ihm geordneten äußeren
Gnadenmittel dem Menschen darbietet und mitteilt. Diese Gnadenmittel sind das Wort des Evangeliums in allen Formen der Bezeugung und die Sakramente der heiligen Taufe und des heiligen Abendmahls. Das Wort des Evangeliums sagt die Gnade Gottes zu, wirkt den Glauben und damit die Wiedergeburt und gibt den Heiligen Geist, (Apg. 20, 24; Röm. 10, 17; 1.Petr. 1, 23; Gal. 3, 2). Auch die Taufe geschieht zur Vergebung der Sünden und ist deshalb auch ein Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des Heiligen Geistes, (Apg. 2, 38; 22, 16; Tit. 3, 5). Ebenso ist der Zweck des Abendmahls, das ist, der Darreichung des Leibes und Blutes Christi, kein anderer als die Mitteilung und Versiegelung der Vergebung der Sünden, wie die Worte bezeugen: “für euch gegeben” und: “Für euch vergossen zur Vergebung der Sünden”, (Luk. 22, 19. 20; Matth. 26, 28), und: “Dieser Kelch ist das neue Testament in meinem Blut”, (1.Kor. 11, 23; Jer. 31, 31.34) (“Neuer Bund”).
10.2. Weil Gott die von Christo erworbene Gnade und Seligkeit nur durch die von ihm geordneten äußeren Mittel auszuteilen verheißen hat, so soll die christliche Kirche mit den ihr anvertrauten Gnadenmitteln nicht zu Hause bleiben, sondern mit der Predigt des Evangeliums und der Verwaltung der Sakramente in die ganze Welt gehen, (Matth. 28, 19. 20; Mark. 16, 15. 16). Aus demselben Grunde sollen auch die Heimatkirchen nicht vergessen, dass es keine andere Weise gibt, Seelen für die Kirche zu gewinnen und bei der Kirche zu erhalten, als die treue und fleißige Handhabung der von Gott eingesetzten Gnadenmittel. Alle Mittel, die nicht Handhabung des Wortes Gottes sind und ihr auch nicht dienen, verwerfen wir als “neue Maßregeln”, unkirchliche Tätigkeiten, wodurch die Kirche nicht gebaut, sondern geschädigt wird.
10.3. Wir verwerfen als gefährlichen Irrtum die Lehre, durch die einst die Kirche der Reformation zertrennt worden ist, nämlich die Lehre, dass Gott Geist und Gnade nicht durch die von ihm geordneten äußeren Mittel, sondern durch eine unmittelbare Gnadenwirkung verleihe. Bei dieser Irrlehre wird die Vergebung der Sünden oder die Rechtfertigung auf eine erträumte “eingegossene Gnade”, also auf eine Beschaffenheit des Menschen, gegründet und damit eine Rückkehr zur römischen Werklehre ins Werk gesetzt.
11. Von der Kirche
11.1. Wir glauben eine heilige christliche Kirche auf Erden, deren Haupt Christus ist und die Christus durch das Evangelium sammelt, erhält und regiert. Die Glieder der christlichen Kirche sind die Christen, nämlich die Menschen, die an ihrer eigenen Gerechtigkeit vor Gott verzagt haben und glauben, dass Gott ihnen um Christi willen die Sünde vergibt. Die christliche Kirche im eigentlichen Sinne besteht nur aus gläubigen, (Apg. 5,14; 26,18); das ist, keinem Menschen, der durch Wirkung des Heiligen Geistes das Evangelium oder, was dasselbe ist, die christliche Lehre von der Rechtfertigung glaubt, ist die Gliedschaft in der christlichen Kirche abzusprechen, und keinem Menschen, in dessen Herzen dieser Glaube nicht wohnt, ist die Gliedschaft in der christlichen Kirche zuzusprechen. Alle Ungläubigen, auch wenn sie äußere Gemeinschaft mit der Kirche haben und sogar das Lehramt und andere Ämter in ihr bekleiden, sind nicht Glieder der Kirche, sondern Wohn- und Wirkungsstätten des Teufels, (Eph. 2,2). So lehrt auch unser lutherisches Bekenntnis: “Es ist gewiss, dass alle Gottlosen in der Gewalt des Teufels sind und Gliedmaßen seines Reiches, wie Paulus zu den Ephesern sagt, dass der Teufel kräftig regiere in den Kindern des Unglaubens” usw. (Apologie. Triglotta, S. 230, § 16; Müller, S. 154.).
11.2. Weil allein der Glaube an das Evangelium zu einem Gliede der christlichen Kirche macht, dieser Glaube aber dem menschlichen Auge unsichtbar und allein Gott bekannt ist, (1 Kön. 8, 39; Apg. 1, 24; 2.Tim. 2, 19), so ist die christliche Kirche hier auf Erden unsichtbar, (Luk. 17,20), und wird unsichtbar bleiben bis an den Jüngsten Tag, (Kol. 3,3.4). Neuere Lutheraner reden von zwei Seiten der Kirche, indem sie die Gnadenmittel die “sichtbare Seite” der Kirche nennen. Nun stehen zwar die Gnadenmittel in notwendiger Verbindung mit der Kirche, weil die Kirche durch die Gnadenmittel erzeugt und erhalten wird. Aber die Gnadenmittel sind deshalb nicht ein Teil der Kirche; denn die Kirche im eigentlichen Sinne besteht nur aus gläubigen Menschen, (Eph. 2,19.20; Apg. 5,14). Um nicht dein Gedenken Vorschub zu leisten, als ob die Kirche im eigentlichen Sinne eine äußere Anstalt wäre, bleiben wir dabei, die Gnadenmittel die “Kennzeichen!” der Kirche zu nennen. Wie der Weizen nur dort zu finden ist, wo er gesät wird, so ist die Kirche auch nur dort zu finden, wo Gottes Wort im Gebrauch ist.
11.3. Von der Kirche, die die unsichtbare Gemeinschaft aller Gläubigen ist, lehren wir, dass sie nicht nur in den äußeren Kirchengemeinschaften sich findet, die Gottes Wort in allen Stücken rein lehren, sondern auch dort, wo neben Irrtümern noch so viel von Gottes Wort vorhanden ist, dass Menschen zur Erkenntnis ihrer Sünden und zum Glauben an die Vergebung der Sünden, die Christus für alle Menschen erworben hat, kommen können. (Mark. 16,16); Samariter: (Luk. 17, 16; Joh. 4, 25. 27). Die Ortskirchen oder Ortsgemeinden. Die Heilige Schrift redet aber nicht nur von der einen Kirche, die die Gläubigen an allen Orten umfasst, wie (Matth. 16,18; Job. 10, 16), sondern auch von Kirchen in der Mehrzahl, nämlich von Ortskirchen, wie (1.Kor. 16, 19; 1, 2; Apg. 8, 1): von den Kirchen in Asien, der Kirche Gottes in Korinth, der Kirche in Jerusalem. Das ergibt aber nicht zwei Arten von Kirchen, weil auch die Ortskirchen, sofern sie Kirchen sind, nur aus Gläubigen bestehen, wie aus den Briefadressen der Ortskirchen klar hervorgeht, z. B.: “Der Gemeinde Gottes zu Korinth, den Geheiligten in Christo Jesu, den berufenen Heiligen”, (1.Kor. 1, 2; Röm. 1, 7) usw. Der gemischte äußere Haufe wird im uneigentlichen Sinne Kirche genannt, (Matth. 13, 47-50. 24-30. 38-43)
11.4. Über Kirchengemeinschaft. Weil es göttliche Ordnung ist, daß in der christlichen Kirche nur Gottes Wort, ohne Beimischung von Menschenlehren, gelehrt und geglaubt wird, 1.Petr. 4, 11; Joh. 8, 31. 32; 1.Tim. 6, 3. 4, so haben alle Christen Gottes Befehl, zwischen rechtgläubigen und irrgläubigen Kirchengemeinschaften zu unterscheiden, Matth. 7, 15, kirchliche Gemeinschaft nur mit rechtgläubigen Gemeinschaften zu haben und, wenn sie sich bereits in irrgläubige Gemeinschaften verirrt haben, diese zu verlassen, (Röm. 16,17). Den Unionismus (5), das ist, die kirchliche Gemeinschaft mit falscher Lehre, verwerfen wir als Ungehorsam gegen Gottes Ordnung, als ein Trennunganrichten in der Kirche, (Röm. 16, 17; 2 Joh. 9, 10), und als eine stete Gefahr, Gottes Wort ganz zu verlieren, 2 Ilm. 2, 17-21.
(5) Vermengung der sich widersprechenden Lehren, Glaubensmengere
11.5. Über die rechtgläubige Beschaffenheit (Orthodoxie) einer Kirche entscheidet nicht der äußere Name, auch nicht die äußere Verpflichtung auf ein rechtgläubiges Bekenntnis, sondern die Lehre, die tatsächlich von der Kanzel, in theologischen Schulen und in Schriften gelehrt wird. Dagegen verliert eine Kirche nicht ihre rechtgläubige Beschaffenheit durch Irrlehre, die gelegentlich in ihr auftritt, aber bekämpft und durch Lehrzucht beseitigt wird, (Apg. 20, 30; 1.Tim. 1, 3).
11.6. Die eigentlichen und ursprünglichen Besitzer aller christlichen Rechte und Pflichten. Weil die Christen die Kirche sind, so versteht es sich von selbst, dass auch nur sie die ursprünglichen Besitzer aller geistlichen Gaben und Rechte sind, die Christus seiner Kirche erworben und gegeben hat, wie St. Paulus dies allen Gläubigen in Erinnerung bringt: “Alles ist euer”, (1.Kor. 3, 21. 22), und Christus selbst allen Gläubigen die Schlüssel des Himmelreichs zuspricht, (Matth. 16, 13. 19; 18, 17. 20; Joh. 20, 22. 23), und alle Gläubigen mit der Predigt des Evangeliums und der Verwaltung der Sakramente beauftragt werden, (Matth. 28, 19. 20; 1 Kor 11, 23-25). Wir verwerfen daher alle Lehren, durch welche diese Gewalt oder ein Teil derselben ursprünglich etwa dem Papst oder den Bischöfen oder dem Stand der Pastoren oder den weltlichen Fürsten oder Konzilien oder Synoden usw. zugeschrieben wird. Die Verwaltung öffentlicher Ämter durch einzelne Personen kommt rechtmäßig durch Übertragung seitens der ursprünglichen Besitzer zustande und bleibt unter ihrer Aufsicht, (Kol. 4,17). Alle Christen haben natürlich auch Recht und Pflicht, über die Lehre zu urteilen, freilich nicht nach ihren Gedanken, sondern nach Gottes Wort, (1 Joh. 4, 1; 1.Petr. 4, 11).
12. Vom öffentlichen Predigtamt
12.1. Unter dem öffentlichen Predigtamt verstehen wir die Predigt des Wortes Gottes und die Verwaltung der Sakramente im Auftrag einer christlichen Gemeinde. Von diesem Amte lehren wir, dass es göttliche Ordnung sei; das ist, die Christen, die an einem Orte zusammenwohnen, sollen nicht nur jeder für sich und im Kreise der Familie, auch nicht nur im brüderlichen Verkehr die Gnadenmittel in Übung halten, (Joh. 5, 39; Eph. 6, 4; Kol. 3, 16), sondern sie sollen nach göttlicher Ordnung auch dafür sorgen, dass Gottes Wort unter ihnen durch dazu tüchtige Personen, deren Beschaffenheit und Amtsverrichtungen in der Schrift genau bestimmt sind, öffentlich gepredigt und die Sakramente nach Christi Einsetzung verwaltet werden, (Tit. 1, 5; Apg. 14, 23; 20, 28; 2.Tim. 2, 2).
12.2. Obwohl das öffentliche Predigtamt göttliche Ordnung ist, so hat es doch keine andere Gewalt als die Gewalt des Wortes Gottes, (1.Petr. 4, 11); das heißt, die Christen sind dem Predigtamt gegenüber zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet, wenn und sooft der Prediger Gottes Wort verkündigt, (Hebr. 13,17; Luk. 10, 16). Ginge aber ein Prediger in seinem Lehren und Gebieten über Gottes Wort hinaus, so wären die Christen nicht zum Gehorsam, sondern zum Ungehorsam verpflichtet, um Christo treu zu bleiben, (Matth. 23, 8). Wir verwerfen daher die Irrlehre, wodurch dem öffentlichen Predigtamt die Macht zugeschrieben wird, in den Dingen, die Christus nicht geboten hat, Unterwerfung zu fordern.
12.3. Von der Ordination (6) lehren wir, daß sie nicht göttliche, sondern löbliche kirchliche Ordnung ist. (Schmalkaldische Artikel. Triglotta, S. 524, § 70; Müller, S. 342.)
(6) Bestätigung der ersten Berufung zum Seelsorger
13. Von Kirche und Staat
13.1. Wiewohl beide, Kirche und Staat, Gottes Ordnung sind, so dürfen sie doch nicht miteinander vermischt werden. Kirche und Staat haben ganz verschiedene Zwecke. Durch die Kirche will Gott die Menschen selig machen, weshalb die Kirche eine “Mutter” der Gläubigen heißt, (Gal. 4,26). Durch den Staat will Gott die äußere Ordnung unter den Menschen aufrechterhalten, “auf dass wir ein ruhig und stilles Leben führen mögen”, (1.Tim. 2,2). Daher sind auch die Mittel, welche die Kirche und der Staat zur Erreichung ihrer Zwecke anwenden, ganz verschieden. Die Kirche darf keine andern Mittel anwenden als die Predigt des Wortes Gottes, (Joh. 18, 11. 36; 2.Kor. 10, 4). Der Staat hingegen gibt äußere, das bürgerliche Leben betreffende Gesetze und gebraucht mit Recht zur Durchführung derselben auch das Schwert und andere leibliche Strafen, (Röm. 13,4). Wir verwerfen daher die Weise derer, welche die äußere Gewalt des Staates “zum Besten der Kirche” verwendet wissen wollen und also aus der Kirche ein weltliches Reich machen, sowie derer, welche aus dem Staat eine Kirche zu machen suchen, indem sie den Staat mit Gottes Wort regieren wollen.
14. Von der ewigen Erwählung
14.1. Unter Gnadenwahl verstehen wir die Tatsache, dass Gott alle diejenigen, welche in der Zeit allein aus Gottes Gnade, um Christi willen, durch die Gnadenmittel zum Glauben kommen, gerechtfertigt, geheiligt und im Glauben erhalten werden, schon von Ewigkeit aus ebendemselben Grunde, also allein aus Gnaden, um Christi willen, und auf dem Wege der Gnadenmittel mit Glauben, Rechtfertigung, Heiligung und Erhaltung im Glauben bedacht habe. Das dies die Lehre der Schrift sei, ersehen wir aus Eph. 1, 3-7; 2 Thess. 2, 13. 14; Apg. 13, 48; Röm. 8, 28-30; 2.Tim. 1, 9; Matth. 24, 22-24. (Vgl. Konkordienformel. Triglotta, S. 1064, § 5. 8. 23; Müller, S. 705.)
14.2. Wir verwerfen daher als schriftwidrigen Irrtum, wenn gelehrt wird, dass nicht allein Gottes Gnade und Christi Verdienst die Ursache der Gnadenwahl sei, sondern Gott auch etwas in uns gefunden oder angesehen habe, was ihn zu unserer Erwählung bewogen oder veranlasst habe, mag man dieses Gute “gute Werke”, “rechtes Verhalten”, “rechte Selbstentscheidung”, “Unterlassung des mutwilligen Widerstrebens” oder sonstwie nennen. Die Schrift lehrt auch nicht eine Erwählung in Voraussicht oder “in Ansehung des Glaubens”, als ob der Glaube der Erwählten vor ihre Erwählung zu stellen wäre; sondern nach der Schrift gehört der Glaube, den die Erwählten in der Zeit haben, zu den geistlichen Gütern, mit denen Gott sie durch die ewige Erwählung bedacht hat. Denn die Schrift lehrt Apost 13,48: “Und wurden gläubig, wieviel ihrer zum ewigen Leben verordnet waren”; und auch unser lutherisches Bekenntnis bezeugt (Triglotta, S. 1064, §8; Müller, S. 705): “Die ewige Wahl Gottes sieht und weiß nicht allein zuvor der Auserwählten Seligkeit, sondern ist auch aus gnädigem Willen und Wohlgefallen Gottes in Christo Jesu eine Ursache, so da unsere Seligkeit, und was zu derselben gehört, schafft, wirkt, hilft und befördert; darauf auch unsere Seligkeit also gegründet ist, dass die Pforten der Hölle nichts dawider vermögen sollen‘, wie geschrieben steht: „Meine Schafe wird mir niemand aus meiner Hand reißen.“ Und abermals: „Und es wurden gläubig, so viele ihrer zum ewigen Leben verordnet waren.“ Matth. 16, 18; Joh. 10, 28; Apg. 13, 48.”
14.3. Aber so ernstlich wir festhalten, dass es eine Gnadenwahl oder Prädestination zur Seligkeit gibt, so entschieden lehren wir auch: Es gibt keine Zornwahl oder Prädestination zur Verdammnis. Die Schrift offenbart klar die Tatsache, dass Gottes Liebe zur verlornen Sünderwelt allgemein ist, das ist, dass sie sich auf alle Menschen ohne Ausnahme erstreckt, dass Christus alle Menschen vollkommen mit Gott versöhnt hat und dass Gott ernstlich will, dass alle Menschen zum Glauben kommen, im Glauben bleiben und also selig werden, wie die Schrift bezeugt 1.Tim. 2,4: “Gott will, dass allen Menschen geholfen werde und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen!“ Kein Mensch geht verloren, weil Gott ihn zur ewigen Verdammnis bestimmt hätte. Die ewige Erwählung ist eine Ursache, dass die Erwählten in der Zeit zum Glauben kommen, Apg. 13,48; aber die ewige Erwählung ist nicht eine Ursache, dass Menschen bei der Predigt des Wortes Gottes ungläubig bleiben. Diese traurige Tatsache begründet die Schrift damit, dass die Menschen selbst sich nicht wert achten des ewigen Lebens, indem sie Gottes Wort von sich stoßen und dem Heiligen Geist, der auch sie sehr ernstlich durch das Wort zur Buße und zum Glauben bringen will, hartnäckig widerstreben, Apg. 13, 46; 7, 51; Matth. 23, 37.
14.4. Freilich müssen wir auf Grund der Schrift zwischen dem allgemeinen Gnadenwillen und der Gnadenwahl unterscheiden. Der allgemeine Gnadenwille erstreckt sich über alle Menschen, die Gnadenwahl nicht über alle, sondern nur über eine bestimmte Anzahl, die Gott erwählt hat von Anfang zur Seligkeit, 2 Thess. 2,13, über den “Rest”, das “übrige”, Röm. 9, 27.29, über die “Wahl”, Röm. 11, 7; und während der allgemeine Gnadenwille bei den meisten Menschen vereitelt wird, Matth. 22,14; Luk. 7,30, so erreicht die Gnadenwahl bei allen, über die sie geht, ihr Ziel, Röm. 8, 28.30. Während aber die Schrift zwischen dem allgemeinen Gnadenwillen und der Gnadenwahl unterscheidet, so stellt sie beide doch nicht in Gegensatz zueinander. Sie belehrt uns vielmehr, dass die an die Verlorengehenden herantretende Gnade eine völlig ernstliche und zur Bekehrung wirksame Gnade ist. Unsere blinde Vernunft stellt allerdings beides in Gegensatz, aber wir gebieten ihr Schweigen. Die Lösung der scheinbaren Disharmonie kommt im ewigen Leben, 1.Kor. 13,12.
14.5. Die Schrift versteht ferner unter Gnadenwahl nicht das eine Stück des Heilsratschlusses Gottes, diejenigen, die bis ans Ende im Glauben beharren, in die Seligkeit einzuführen, sondern vielmehr dies, dass Gott vor Grundlegung der Welt aus lauter Gnade auf Grund der Erlösung Christi eine bestimmte Anzahl von Personen aus der verderbten Masse sich als die Seinen zugeeignet und sich vorgesetzt hat, sie durch Wort und Sakrament zum Glauben und zur Seligkeit zu bringen.
14.6. Das die Christen ihre ewige Erwählung erkennen können und sollen, lehrt die Schrift, indem sie die Christen als Erwählte anredet und mit ihrer Erwählung tröstet, Eph. 1, 4; 2 Thess. 2,13. Diese persönliche Erkenntnis der ewigen Erwählung entsteht aber nur durch den Glauben an das Evangelium, das ist, durch den Glauben an die Tatsache, dass Gott die Welt also geliebt hat, dass er seinen eingebornen Sohn gab, auf dass alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Denn Gott hat seinen Sohn nicht gesandt in die Welt, dass er die Welt richte, sondern er hat durch seines Sohnes Leben, Leiden und Sterben die ganze sündige Welt mit sich selbst vollkommen versöhnt. Der Glaube an diese Tatsache schließt den Gedanken aus, dass Gott möglicherweise auch noch Gedanken des Zorns und der Verdammnis über uns haben könnte. So unterweist uns die Schrift Röm. 8, 32.33: Gott hat “auch seines eigenen Sohnes nicht verschonet, sondern hat ihn für uns alle dahingegeben; wie sollte er uns mit ihm nicht alles schenken? Wer will die Auserwählten Gottes beschuldigen? Gott ist hie‘ der da gerecht macht”. Schriftgemäß ist daher auch Luthers seelsorgerliche Anweisung: “Schaue an die Wunden Christi und das für dich vergossene Blut; daraus wird die Prädestination hervorleuchten.‘ (Zu 1.Mose 26, 9. St. Louiser Ausg. 11, 181.) Ebenso lehrt unser lutherisches Bekenntnis über die Art und Weise der persönlichen Erkenntnis der ewigen Erwählung (Konkordienforrnel. Triglotta, S. 1070, § 26; Müller, S. 709): “Hiervon sollen wir nicht urteilen nach unserer Vernunft, auch nicht nach dem Gesetz oder aus einigem äußerlichem Schein; auch sollen wir uns nicht unterstehen, den heimlichen, verborgenen Abgrund göttlicher Vorsehung zu (er) forschen, sondern auf den geoffenbarten Willen Gottes achtgeben. Denn ‚er hat uns offenbaret und wissen lassen das Geheimnis seines Willens und hat dasselbige hervorgebracht durch Christum, dass es geprediget werde‘, Eph. 1, 9 ff.;2.Tim. 1, 9f.“ Um die rechte Betrachtung und die persönliche, Erkenntnis der ewigen Erwählung sicherzustellen, legt unser lutherisches Bekenntnis ausführlich dar, dass die Erwählung nicht “bloß” (nude) zu betrachten sei, als ob Gott “allein solche Musterung gehalten hätte: Dieser soll selig werden, jener soll verdammt werden” (Konkordienformel. Triglotta, S. 1064, § 9; Müller, S. 706), sondern die Schrift führt “diese Lehre nicht anders denn also, dass sie uns dadurch zum Wort weist, Eph. 1; 1.Kor. 1, zur Buße vermahnt, 2.Tim. 3, zur Gottseligkeit anhält, Eph. 1; Joh. 15, den Glauben stärkt und unserer Seligkeit uns vergewissert, Eph. 1; Joh. 10; 2 Thess. 2”. (Konkordienforrnel. Triglotta, S. 1066 § 12; Müller, S. 707.) In Summa, wie Gott in der Zeit die Christen durch das Evangelium zu sich zieht, so hat er sie schon in seiner ewigen Erwählung mit der Heiligung des Geistes und dem Glauben der Wahrheit bedacht, 2 Thess. 2, 13. Wenn du darum durch Gottes Gnade an das Evangelium von der Vergebung der Sünden um Christi willen glaubst, so sollst du gewiss sein, dass auch du zur Zahl der Auserwählten gehörst, wie die Schrift 2 Thess. 2, 13 die gläubig gewordenen Thessalonicher als Erwählte anredet und Gott für ihre Erwählung dankt.
15. Vom Sonntag
15.1. Wir lehren, dass Gott im Neuen Testament den Sabbat und alle der Kirche des Alten Bundes gebotenen Feiertage abgetan hat, so dass “weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tages”, auch nicht die Feier wenigstens irgendeines aus sieben Wochentagen von Gott geordnet oder geboten ist, Kol. 2,16; Röm. 14,5. (Augsburgische Konfession. Triglotta, S. 90, § 51-60; Müller, S. 66.) Die Ordnung des Sonntags und anderer kirchlichen Feiertage ist eine von der Kirche in christlicher Freiheit eingeführte Ordnung. (Augsburgische Konfession. Triglotta, S. 90, § 51-53. 60. Großer Katechismus. Triglotta, S. 602, § 83. 85. 89; Müller, S. 401.) Solche Ordnung sollen die Christen daher nicht für eine das Gewissen verbindende, von Gott gesetzte Ordnung halten, Kol. 2,16; Gal. 4, 10. Jedoch sollen sie um der Liebe und des Friedens willen sich in solche Ordnung schicken, Röm. 14,13; 1.Kor. 14, 40. (Augsburgische Konfession. Triglotta, S. 90, § 53-56; Müller, S. 67.)
16. Vom Chiliasmus (7)
16.1. Mit der Augsburgischen Konfession (Art. 17) verwerfen wir allen und jeden Chiliasmus, nämlich die Lehren, nach welchen Christus tausend Jahre vor dem Ende der Welt wieder auf Erden erscheinen und die Kirche zur Herrschaft über die Welt führen werde oder vor dem Ende der Welt für die Kirche eine besondere Blütezeit auf Erden zu erwarten sei oder vor der allgemeinen Auferstehung am Jüngsten Tage eine Anzahl entschlafener Christen oder Märtyrer (8) zur Herrlichkeit und Herrschaft auf Erden werde auferweckt werden oder vor dem Ende der Welt noch eine allgemeine Judenbekehrung (des Israel nach dem Fleisch) stattfinden werde. Wir bekennen vielmehr auf Grund der klaren Schrift: dass das Reich Christi auf Erden ein Reich unter dem Kreuze bleiben wird bis ans Ende der Welt, Apg. 14,22; Joh. 16, 33; 18, 36; Luk. 9, 23; 14, 27; 17, 20 ff.; 2.Tim. 4, 18; Hebr. 12, 28; Luk. 18, 8; das der Herr nur noch einmal sichtbar auf Erden erscheinen wird, nämlich um zu richten die Lebendigen und die Toten, Matth. 24, 29. 30; 25, 31; 2.Tim. 4, 1; 2 Thess. 2, 8; Hebr. 9, 26-28; das es nur eine Auferstehung der Toten gibt, Joh. 5, 28; 6, 39. 40; das die Zeit des Jüngsten Tages verborgen ist und bleibt, Matth. 24, 42; 25, 13; Mark. 13, 32. 27; Apg. 1, 7, was nicht der Fall wäre, wenn der Jüngste Tag tausend Jahre nach Beginn eines Tausendjährigen Reiches kommen sollte; dass es keine allgemeine oder Gesamtbekehrung des jüdischen Volkes geben wird, Röm. 11, 7; 2Kor. 3, 14; Röm. 11, 25; 1Thess. 2, 16.
Auf Grund der angeführten klaren Schriftstellen verwerfen wir allen Chiliasmus, weil dadurch nicht allein der Schrift widersprochen wird, sondern weil er auch eine falsche Vorstellung von Christi Reich erzeugt, die Hoffnung der Christen auf irdische Ziele lenkt 1.Kor. 15, 19; Kol. 3,2, und den Christen die Schrift unklar macht.
(7) Lehre vom tausendjährigen Reich
(8) die um des Glaubens und Bekenntnisses willen ermordet wurden
17. Vom Antichrist
17.1. Vom Antichrist lehren wir, das die Weissagungen der Heiligen Schrift von dem Antichrist 2 Thess. 2, 3-12; 1 Joh. 2, 18, im römischen Papst und seinem Reich erfüllt sind. Auch die “schlimmsten und schrecklichsten Züge” dieser Weissagungen, nämlich das der Antichrist im Tempel Gottes sitzt und sich gebärdet, als wäre er Gott, 2 Thess. 2,4; das er das Herz des Evangeliums Christi, nämlich die Lehre von der Vergebung der Sünden allein aus Gnaden, allein um Christi willen, allein durch den Glauben, Röm. 3,20-28; Gal. 2,16, ohne jegliches eigenes Verdienst oder Würdigkeit, verflucht und nur diejenigen als Glieder der christlichen Kirche anerkennt, welche sich ihm unterwerfen; das er wie ein alles überflutender Strom mit seiner antichristischen Lehre die ganze Kirche überflutet hat, bis Gott durch die Reformation ihn offenbar machte: alle diese und andere Züge der Weissagung sind im Papsttum erfüllt. (Cf. Schmalkaldische Artikel. Triglotta, S. 514, § 39-41; S. 400, § 45; Müller, S. 336,258.) Wir bekennen daher mit unserm Bekenntnis, daß der Papst “der rechte Endechrist oder Widerchrist sei”. (Schmalkaldische Artikel. Triglotta, S. 474, § 10; Müller, S. 308.)
18. Von offenen Fragen
18.1. Offene Fragen auf dem Gebiet der christlichen Lehre können wir solche Fragen nennen, die in der Heiligen Schrift entweder gar nicht oder doch nicht klar beantwortet werden. Da es keine Fortbildung oder Mehrung der christlichen Lehre, weder durch einzelne Personen noch durch die ganze Kirche gibt, sondern vielmehr das Bleiben an der Lehre der Apostel göttliche Ordnung und Gebot ist, 2 Thess. 2, 15; Apg. 2, 42, so müssen offene Fragen offene Fragen bleiben. Offene Fragen sind nicht die Lehre von Kirche und Amt, vom Sonntag, vom Chiliasmus und vom Antichrist, weil über diese Lehren klar in der Schrift entschieden ist.
19. Von den Symbolen der lutherischen Kirche
19.1. Wir bekennen uns zu allen Symbolen, die im Konkordienbuch (9) vom Jahre 1580 enthalten sind. Die Symbole (10) der lutherischen Kirche sind nicht eine Glaubensregel außer und neben der Heiligen Schrift, sondern ein Bekenntnis zur Lehre der Schrift dem aufgetretenen Irrtum gegenüber.
(9) Concordia von lateinisch „Einigkeit“
(10) Bekenntnisschriften
19.2. Weil die christliche Kirche keine Lehre machen, sondern nur die in der Heiligen Schrift geoffenbarte Lehre bekennen kann und soll, so sind die Lehrentscheidungen der Symbole für uns gewissensverbindlich nicht deshalb, weil sie von unserer Kirche aufgestellt sind, auch nicht deshalb, weil sie durch einen Lehrkampf hindurchgegangen sind, sondern lediglich deshalb, weil sie Lehrentscheidungen der Heiligen Schrift selbst sind.
19.3. Diejenigen, welche ein öffentliches Lehramt in der lutherischen Kirche begehren, verpflichten sich, den lutherischen Symbolen gemäß zu lehren, nicht “insofern”, sondern “weil” die Symbole mit der Schrift übereinstimmen. Wer die in den lutherischen Symbolen enthaltene Darlegung der Lehre und die Verwerfung der entgegenstehenden Irrtümer nicht als schriftgemäß erkennen kann, ist nicht zum Lehramt in der lutherischen Kirche zuzulassen.
19.4. Die Verpflichtung auf die Symbole erstreckt sich auf alle Lehren, mögen sie ausdrücklich als Lehren bezeichnet oder nur zur Begründung anderer Lehren verwendet werden. Die Verpflichtung erstreckt sich nicht auf geschichtliche Angaben, “rein exegetische Fragen” und andere Dinge, die nicht zum Lehrinhalt der Symbole gehören. Alle Lehren der Symbole sind auf klare Schriftaussagen gegründet. Neuauflage der “Thesen zur kurzen Darlegung der Lehrstellung der Missourisynode” (Evangelisch-Lutherische Synode von Missouri, Ohio u.a. Staaten) Chicago, 2. Dezember 1932
Die Lutherrose ist ein Symbol der evangelisch-lutherischen Kirchen. Es war das Siegel, das Martin Luther ab 1530 für seinen Briefverkehr verwendete. Luther betrachtete es als Ausdruck bzw. Zusammenfassung seiner Theologie und seines Glaubens.
In einem Brief vom 8. Juli 1530 schrieb Luther an Lazarus Spengler, die Lutherrose sei „ein Merkzeichen meiner Theologie. Das erst sollt ein Kreuz sein, schwarz im Herzen, das seine natürliche Farbe hätte, damit ich mir selbst Erinnerung gäbe, dass der Glaube an den Gekreuzigten uns selig machet. Denn so man von Herzen glaubt, wird man gerecht. Ob’s nun wohl ein schwarz Kreuz ist, mortifizieret und soll auch wehe tun, dennoch lässt es das Herz in seiner Farbe, verderbt die Natur nicht, das ist, es tötet nicht, sondern erhält lebendig … Solch Herz aber soll mitten in einer weißen Rosen stehen, anzuzeigen, dass der Glaube Freude, Trost und Friede gibt, darum soll die Rose weiß und nicht rot sein; denn weiße Farbe ist der Geister und aller Engel Farbe. Solche Rose stehet im himmelfarben Felde, dass solche Freude im Geist und Glauben ein Anfang ist der himmlische Freude zukünftig, jetzt wohl schon drinnen begriffen und durch Hoffnung gefasset, aber noch nicht offenbar. Und in solch Feld einen goldenen Ring, dass solch Seligkeit im Himmel ewig währet und kein Ende hat und auch köstlich über alle Freude und Güter, wie das Gold das höchste, köstlichste Erz ist.“ (WA, LUTHERS BRIEFWECHSEL, 5. BAND, S. 444F (NR. 1628))
Diese Thesen fassen klar die Lehren der Heiligen Schrift zusammen und stehen in völligem Einklang mit dem Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche. Darum stellt diese historische Schrift auch die aktuelle Stellung unserer Immanuel-Gemeinde in der Lehre des Wortes Gottes dar. Wenn Sie an näheren Informationen interessiert sind, schreiben Sie uns bitte oder rufen Sie an.